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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (127 Worte)

BFH, 17.7.2013, X R 31/12

Mit Einführung des  Jahressteuergesetzes 2013 soll die Lohnsteuernachschau eingeführt werden. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass gemeinsame Prüfungen der Zollverwaltung und Finanzverwaltung durchgeführt werden können.

Zukünftig sollen also auch Finanzbeamte während der Zolleinsätze im Kampf gegen die Schwarzarbeit eingesetzt werden können. Diese Änderung war laut Gesetzgeber notwendig, da die Zollverwaltung nicht zur Prüfung steuerlicher Sachverhalte befugt ist. Lohnsteueraußenprüfungen allein sind wohl auch nicht sehr effektiv im Kampf gegen die Schwarzarbeit.

Die Lohnsteuernachschau ist aber auch separat ohne Zolleinsätze durchführbar. Sie soll keine Lohnsteueraußenprüfung sein gemäß § 193 ff AO und soll diese auch nicht ersetzen. Detailuntersuchen und -prüfungen sollen weiterhin durch eine Lohnsteueraußenprüfung erbracht werden.

Das Jahresteuergesetz 2013 ist aber vorerst noch nicht beschlossen. Dieser Punkt war aber wohl nicht strittig.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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