CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Organschaft - finanzielle Eingliederung
Die Finanzminister von Bund und Ländern haben eine Übereinkunft getroffen, dass Lebensmittelspenden an die Tafeln und sonstige Einrichtungen zur Unterstützung von Bedürftigen nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden.
Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln sollen Abgaben an solche Institutionen nach den offiziellen Öffnungszeiten (nach Ladenschluss) regelmäßig mit € 0,00 als Wert der Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Umsatzsteuer angesetzt werden. Daher wird die Umsatzsteuer mit € 0,00 bestimmt.
Aktuell können solche Sachspenden (Lebensmittel) an gemeinnützige Organisationen der Umsatzsteuer unterliegen. Denn ein solcher Vorgang wird steuerlich als Entnahme gewertet, für den Umsatzsteuer fällig wird; wie bei normalen Verkäufen.
Durch die Erhebung von Umsatzsteuer auf "theoretische Einnahmen", befürchtet der Gesetzgeber einen Rückgang solcher Spenden. Aufgrund dessen soll künftig diese Billigkeitsregelung gelten.
Quelle: Pressemitteilung des BMF
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln sollen Abgaben an solche Institutionen nach den offiziellen Öffnungszeiten (nach Ladenschluss) regelmäßig mit € 0,00 als Wert der Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Umsatzsteuer angesetzt werden. Daher wird die Umsatzsteuer mit € 0,00 bestimmt.
Aktuell können solche Sachspenden (Lebensmittel) an gemeinnützige Organisationen der Umsatzsteuer unterliegen. Denn ein solcher Vorgang wird steuerlich als Entnahme gewertet, für den Umsatzsteuer fällig wird; wie bei normalen Verkäufen.
Durch die Erhebung von Umsatzsteuer auf "theoretische Einnahmen", befürchtet der Gesetzgeber einen Rückgang solcher Spenden. Aufgrund dessen soll künftig diese Billigkeitsregelung gelten.
Quelle: Pressemitteilung des BMF
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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