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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (89 Worte)

Zusammendenfassende Meldungen nur noch mit Authentifizierung übermittelbar

Zusammenfassende Meldungen (Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Leistungen) müssen ab 01.01.2013 authentifiziert übermittelt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) betont ausdrücklich, dass eine nicht authentifizierte Übermittlung über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung nach dem 31.12.2012 nicht mehr zulässig sei.


Zusammenfassende Meldungen könnten dann nur noch über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal mit einer entsprechenden Authentifizierung übermittelt werden. Das BZSt rät zu einer möglichst frühzeitigen Registrierung. Denn es sei mit sehr langen Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern v.30.11.2012

Ich helfe hierbei natürlich auch gern!

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Freitag, 19. April 2024

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