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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (108 Worte)

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Der BFH hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die mindestens eine Woche beruflich unterwegs sind, Kosten für Telefonate mit der Familie als Werbungskosten absetzen können.

Zwar handelt es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden regelmäßig um Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich unbeachtlich sind.

Nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aber aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln. Die dafür anfallenden Kosten können deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlasster Mehraufwand der Erwerbssphäre zuzuordnen und folglich als Werbungskosten abzugsfähig sein (Quelle: BFH-Urteil v. 5.7.2012, VI R 50/10)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Freitag, 19. April 2024

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