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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (143 Worte)

BFH, 24.1.2013, V R 34/11

S.-Hofschlaeger/pixelio.deFoto: S.-Hofschlaeger/www.pixelio.de
Auch in diesem Jahr findet in vielen Betrieben eine Weihnachtsfeier für Mitarbeiter und evtl. Geschäftspartner statt. Doch auch beim geschäftlichen Feiern müssen einige Regeln beachtet werden, damit es am Ende nicht doch teuer wird.

Normalerweise sind Betriebsfeiern wie Weihnachtsfeiern für die Mitarbeiter steuerfrei. Aber auch nur, wenn nicht mehr als zwei Veranstaltungen pro Jahr stattfinden und die Freigrenze von 110 Euro pro Veranstaltung (inkl. Ust) nicht überschritten wird.

In dieser Freigrenze von 110 Euro pro Person fällt:
  • Speisen und Getränke
  • Geschenke
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
Derzeit sind verschiedene Revisionsverfahren  beim BFH anhängig (Az. beim BFH: VI R 79/10, VI R 93 bis 96/10 und VI R 7/11). Der BFH hat in diesen Verfahren zu entscheiden, ob die Freigrenze angesichts der letzten Erhöhung der Freigrenze im Jahr 1993 noch angemessen ist.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
 
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