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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (115 Worte)

Vorfälligkeitsentschädigung - BFH, 02.12.2020, II R 17/18

Gerade auch für kleine und mittelständische Gesellschaften ist es in der Praxis äußerst sinnvoll, steuerliche Verluste und deren Vorträge aus der operativ wirtschaftenden Gesellschaft herauszulösen.

Durch die herausgelösten und isolierten Verlustvorträge können andere profitablere Geschäfte steueroptimal ausgenutzt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die zukünftige, operative Neuorientierung des bislang verlustbringenden Unternehmenszweiges erleichtert wird.

Diese Umstrukturierungen, also eventuelle Ausgliederungen von Geschäftsbetrieben bis hin zu Veräußerungen in Schwestergesellschaften können äußerst sinnvoll sein und müssen gut durchdacht werden, um die entsprechenden Wirkungen zu erzielen. Hier gibt es mehrere Gestaltungsmodelle. Dabei müssen die steuerlichen Folgen genauso wie die außersteuerlichen Konsequenzen im Detail genauestens analysiert und erkannt werden. Dabei helfe ich wie immer gern, da es sich steuerlich wie auch betriebswirtschaftlich lohnen kann.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Freitag, 19. April 2024

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