CPM Steuerberater News
BFH, 08.04.2014, IX R 45/13
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat gerade wieder einmal aktuell ein für viele Vermieter höchst steuerlich positives Urteil gefällt.
Hiernach können Schuldzinsen für einen Kredit, welcher ursprünglich einmal zur Anschaffung eines zur Vermietung anstehenden Grundstücks aufgenommen wurde, grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn das Grundstück veräußert wird, der Erlös aus dem Verkauf jedoch nicht ausreicht, um die restliche Darlehensverbindlichkeit vollständig zu tilgen (BFH 20.6.12, IX R 67/10).
Diese Rechtssprechung ist so neu nicht, jedoch ist diese Problematik immer wieder Streitthema.Wird der Verkaufserlös nämlich nicht zur Tilgung des Restdarlehens verwandt, wird das Darlehen sozusagen ein Privatdarlehen und deren Zinsen sind nicht mehr einkommensteuerlich absetzbar.
Wird der Verkaufserlös zur Finanzierung einer neuen Immobilie verwendet, sieht die Sache schon wieder anders aus. In Detailfragen berate ich Sie gern.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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