CPM Steuerberater News
Profifußballer sind abschreibbare Wirtschaftsgüter
Genau genommen geht es um die steuerliche Behandlung von Ablösezahlungen und Provisionszahlungen an Spielervermittler. Diese dürfen nämlich nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden. Die Anschaffungskosten
für die Spieler müssen vielmehr als immaterielles Wirtschaftsgut über die gesamte Vertragslaufzeit abgeschrieben werden.
Die Richter erklärten, das Steuerbilanzrecht müsse die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem entstandenen Markt für den Einkauf und den Verkauf von Profispielern abbilden. Die vom Deutschen Fußballbund verbandsrechtlich abgesicherte exklusive Einsatzmöglichkeit eines Spielers stelle eine eigenständige vermögenswerte Position des verpflichtenden Vereins dar, die bei der Bilanzierung berücksichtigt werden müsse.
(BFH-Urteil vom 14.12.2011, I R 108/10)
Und am Freitag um 20.45 Uhr nicht vergessen und Daumen drücken:
Deutschland-Griechenland
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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