CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (40 Worte)
Regelung Umsatzsteuerbefreiung bei Heilpraktikern und Gesundheitsfachberufen
Die Steuerbefreiung kommt für Leistungen aus der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie durch ärztliche Verordnung bzw. eine Verordnung eines Heilpraktikers oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden.
http://www.bundesfinanzministerium.de/ cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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