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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (159 Worte)

Urlaubsgeld: Der Fiskus reist mit

Auch beim wohlverdienten Urlaub mischt der Fiskus mit. Das beginnt bereits mit dem vom Arbeitgeber ausgezahlten Urlaubsgeld. Das unterliegt ebenso in voller Höhe der Lohnsteuer wie auch ein Ausgleich für nicht genommenen Urlaub.

Folgende Tipps könnte die steuerliche Belastung verringern:

1. Firmenwagen: Geht es mit dem Firmenwagen in die Ferien, kann der Arbeitgeber sämtliche Benzinkosten und auch eine Reparatur am Urlaubsort übernehmen. Denn diese Aufwendungen sind bereits in der pauschalen Listenpreis-Besteuerung für den Privatanteil enthalten. Das gilt aber nicht für vom Chef bezahlte Maut-, Vignetten- oder Tunnelnutzungsgebühren. Das zählt als zusätzlicher geldwerter Vorteil. Wer den Privatanteil des Firmenwagens mittels Fahrtenbuch ermittelt, kommt am Jahresende auf einen höheren geldwerten Vorteil - und oft einer Steuernachzahlung.

2. Telefongebühren: Es kann sich lohnen, Belege zu sammeln. Alle Kosten eines Telefonats in die Firma könnten als Werbungskosten abzugsfähig sein. Das lohnt sich besonders für die teilweise happigen ausländischen Handygebühren, die bei beruflichen Anrufen aus der Heimat anfallen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 19. April 2024

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