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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (104 Worte)

Olé, Olé, Olé! Fußballgucken mit den Angestellten als Betriebsfest?

Aufwendungen für betriebliche Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter sind Betriebsausgaben. Ärgerlich wird es, wenn das Finanzamt die Ausgaben als versteckten Arbeitslohn ansieht und Lohnsteuer fordert.

Eine Betriebsveranstaltung bleibt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Teilnahme allen Arbeitnehmern offensteht, pro Jahr nur höchstens zwei Betriebsveranstaltungen stattfinden und die einzelne Betriebsveranstaltung pro Arbeitnehmer höchstens 110,00 € brutto kostet (Freigrenze).

Bei dem Betrag von 110,00 €, der die Umsatzsteuer mit einschließt, handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Das bedeutet: Liegen die Kosten auch nur geringfügig darüber, so ist nicht nur der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 28. März 2024

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