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Studenten: 3 gute Gründe für eine Steuererklärung
1.) 8.004 EUR zu versteuerndes Einkommen Die komplette Lohnsteuer wird erstattet, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Singles nicht mehr als 8.004 EUR im Kalenderjahr betragen hat.
2.) 1.000 EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt seit 2011 bei 1.000 EUR. Haben Studenten nur einen Teil des Jahres gearbeitet, wurde eventuell bei der Lohnsteuer nicht der volle Pauschbetrag berücksichtigt. In der Steuererklärung wird das nachgeholt. Auch hier bestünde die Chance einer Steuererstattung.
3.) Einbehaltene Kapitalertragsteuer Wurde von einem Kreditinstitut Kapitalertragsteuer und der darauf anfallende Solidaritätszuschlag einbehalten, kann sich auch in diesem Fall eine Steuererklärung lohnen. Das gilt vor allem, wenn das zu versteuernde Einkommen insgesamt unter 8004 EUR liegt, aber auch, wenn der Sparerpauschbetrag nicht ganz ausgeschöpft wurde.
Sprechen Sie mich gerne an und wir schauen in einem persönlichem Gespräch, ob die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung auch in Ihrem Fall zur Erstattung von Steuern führt.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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