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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (107 Worte)

Photovoltaikanlagen: evtl. gewerbliche Einkünfte

Private Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage errichten und den damit erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, werden steuerlich zum Unternehmer. Dadurch ergeben sich neue Kontakte mit dem Finanzamt.

Als frisch gebackener Gewerbetreibender muss nämlich dem Finanzamt die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit angezeigt werden. Hierfür gibt es ein gesondertes Formular, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sobald das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung informiert wird, kommt das Formular i.d.R. automatisch per Post.

Die Einkünfte, die mit der Photovoltaikanlage erzielt werden, müssen in der Anlage G (gewerbliche Einkünfte) zur Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Für weitere Details stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichem Gespräch zur Verfügung.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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Donnerstag, 28. März 2024

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