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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (114 Worte)

Belgisches Arbeitslosengeld in Deutschland nicht steuerfrei

Das Finanzgericht stimmt der Ansicht des Finanzamts zu, dass nur deutsches Arbeitslosengeld steuerfrei sei. Ausländisches Arbeitslosengeld seien steuerpflichtige sonstige Einkünfte. Ein Verstoß gegen die europarechtlich verbriefte Freizügigkeit für Arbeitnehmer liege darin nicht (FG Köln, Urt. v. 20.04.2012, Az. 4 K 1943/09).
"Die steuergünstige Zusammenveranlagung von Ehepaaren aus einem EU-Staat, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist nur möglich, wenn entweder die Einkünfte beider Ehegatten im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Betrag von 12.272 Euro nicht übersteigen".

(Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Verfahrens hat der 4. Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 19. April 2024

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