CPM Steuerberater News
Belgisches Arbeitslosengeld in Deutschland nicht steuerfrei
Das Finanzgericht stimmt der Ansicht des Finanzamts zu, dass nur deutsches Arbeitslosengeld steuerfrei sei. Ausländisches Arbeitslosengeld seien steuerpflichtige sonstige Einkünfte. Ein Verstoß gegen die europarechtlich verbriefte Freizügigkeit für Arbeitnehmer liege darin nicht (FG Köln, Urt. v. 20.04.2012, Az. 4 K 1943/09).
"Die steuergünstige Zusammenveranlagung von Ehepaaren aus einem EU-Staat, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ist nur möglich, wenn entweder die Einkünfte beider Ehegatten im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Betrag von 12.272 Euro nicht übersteigen".
(Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Verfahrens hat der 4. Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare