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BFH: Neuregelung zum Erlass der Grundsteuer sei rechtens
Laut kürzlich erschienenem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH), sei es dem Gesetzgeber gestattet, die Anforderungen an den sogenannten Teilerlass in der Gesetzesnovelle von 2008 zu verschärfen.
Laut der Neuregelung wird die Grundsteuer erst dann teilweise erlassen, wenn der Rohertrag aus Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie gegenüber dem Vorjahr um mehr als 50 Prozent gesunken ist. Zuvor lag diese Grenze bei 20 Prozent. (Az: II R 36/10)
Laut BFH hat der Gesetzgeber mit der Verschärfung der Regelung seinen vom Grundgesetz eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Zudem gebe es für die Neuregelungen "sachliche Gründe", heißt es im Urteil.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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