CPM Steuerberater News
Goodbye Home-Office: Jetzt keine regelmäßige Arbeitstätte mehr
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland weist darauf hin, dass aufgrund geänderter BFH-Rechtsprechung vom 9.6.2011 (VI R 58/09, VI R 55/10) das häusliche Arbeitszimmer keine "regelmäßige Arbeitsstätte" mehr sein kann. Räume, die sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnung des Arbeitnehmers befinden, von den übrigen Räumen der Wohnung nicht getrennt sind und keine in sich geschlossene Einheit bilden (z.B. Home-Office, häusliches Arbeitszimmer), gelten nicht als Betriebsstätte des Arbeitgebers.
Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber diese Räume dem Arbeitnehmer überlässt und der Arbeitnehmer diese beruflich nutzt. Folglich können derartige Räume nicht mehr zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte werden.
"Das Arbeitszimmer in der Wohnung begründet bereits deswegen keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil es sich nicht um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt" (OFD Rheinland vom 29.3.2012, S 2338-1015-St 215).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare