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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (194 Worte)

Wiesbadener Modell - Betriebsaufspaltung vermeiden

  • Die Steuerzahllast muss hart sein. Der Unternehmer ist verpflichtet zu erklären, weshalb die Zahlung unmöglich ist. Hierbei darf es sich nur um eine vorübergehende Liquiditätsschwäche handeln. Es darf keine typische saisonale Schwäche vorliegen. Außerdem muss belegt werden, welche Maßnahmen eingeleitet sind, um Problem zu beheben und mit welchen Zahlungseingängen in Kürze zu rechnen sei.
  • Mit der letzten Rate fallen Zinsen an. Berechnet nach der Dauer des Zahlungsaufschubes mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent pro begonnenen Monat. Zusätzlich kommen noch Säumniszuschläge von 1 Prozent im Monat für den Zeitraum vor Stundung hinzu, falls der Unternehmer nicht rechtzeitig um den Zahlungsaufschub bittet.
  • Sobald sich abzeichnet, dass der Betrieb seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, sollte das Finanzamt informiert werden. Am besten sollten alle Belege sowie ein Tilgungsplan beigelegt werden. Andernfalls bestimmt das Finanzamt Raten und Zahlungstermine.
  • Die aktuelle Ertrags- und Liquiditätslage ist bis ins Detail zu schildern. Geht es nur um geringe Beträge, erwartet höchstwahrscheinlich kein Finanzamt eine Problembeschreibung über mehrere Seiten. Dann sollte eine kurze Schilderung der Sachlage genügen.
  • Das Finanzamt kann Sicherheiten verlangen. Außerdem will es einen Nachweis der Bank, dass diese nicht bereit ist, die Steuerzahlung vorzufinanzieren.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
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Freitag, 29. März 2024

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