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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (182 Worte)

Pauschalsteuer für Sachzuwendungen

Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg verkaufte nicht nur gelegentlich, sondern intensiv über Jahre hinweg bei eBay und hat dabei erhebliche Gewinne erzielt. Hierbei handelte es wie ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, entschieden die Richter am Bundefinanzhof.

Das Ehepaar hatte über eBay z.B. Modelleisenbahnen, Puppen und Porzellan verkauft. Die Verkäufe wurden bei eBay als Privatverkäufe deklariert. Steuerfahnder wurden darauf aufmerksam und werteten den Internet-Handel als unternehmerische Tätigkeit.

Daraufhin erließ das Finanzamt Bescheide für Umsatzsteuerzahlungen für die Jahre 2003 bis 2005. Die Klage seitens des Ehepaares verlief erfolglos.

Beim BFH ist bereits ein weiteres Verfahren anhängig. Hier gilt es zu klären, ob Finanzämter von Handelsplattformen Sammelauskünfte einholen dürfen, um an die Namen von Verkäufern heranzukommen (BFH II R 15/12).

(BFH, Aktenzeichen V R 2/11)
Entscheidend für die Beurteilung, ob jemand unternehmerisch tätig ist oder nur seine privaten Dinge geballt verkauft, ist die Frage, ob mit Verkaufsabsicht eingekauft wurde und ob damit gezielt regelmäßige Einkünfte erzielt werden sollen. Die meisten Anbieter bei eBay befinden sich sicherlich in einer Grau-Zone.

Sprechen Sie mich an, wenn es Unklarheiten bzw. bereits Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden geben sollte.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Freitag, 29. März 2024

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