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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (71 Worte)

Erbschaftsteuerliche Erleichterung aufgrund der Corona-Pandemie

Die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers hat nichts zu tun mit der Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln, d.h. Berufskleidung, Bücher, Zeitschriften, Computer, Fotokopierer, Laptop-Tasche, Büromaterialien, Schreibtisch, Bücherregal usw. sind in der Regel immer abzugsfähige Arbeitsmittel.

Und je nach Beruf können spezielle Arbeitsmittel hinzukommen. So könnte ein Fotoapparat auch für Journalisten oder Gutachter ein anzuerkennendes Arbeitsmittel sein. Liegen die erhöhte Anschaffungskosten vor, so ist unter Umständen auf die Nutzungsdauer abzuschreiben.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 19. April 2024

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