CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (65 Worte)
BFH, 20.01.2015, II R 37/13
Das stimmt so nicht, denn Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Bedingung dafür ist jedoch, dass sich das erwachsene Kind noch in der Ausbildung befindet.
Anders herum gilt dies aber nicht. Besonderheiten gelten für erwachsene behinderte Kinder. Bei Kindern, die schon 25 Jahre alt sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden, können gegebenenfalls Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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