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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (172 Worte)

Einbringung: Offene Sacheinlage in GmbH

Umzugskosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Die berufliche Tätigkeit muss der entscheidende Grund für den Umzug sein, private Gründe dürfen nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen.

Im August 2011 wurde der Pauschbetrag erhöht, sodass für Umzüge vor August andere Pauschalen gelten als für Umzüge ab August:

Der Pauschbetrag für Umzugsauslagen beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1.1.2011 bis 31.7.2011
  • für Verheiratete 1.279 €
  • für Ledige 640 €
  • 282 € für jede weitere im Haushalt lebende Person


Der Pauschbetrag für Umzugsauslagen beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1.8.2011
  • für Verheiratete 1.283 €
  • für Ledige 641 €
  • 283 € für jede weitere im Haushalt lebende Person.


Ab Januar 2012 gelten höhere Beträge, die sich wie folgt zusammensetzen:

Für Umzüge, die ab dem 1.1.2012 beendet wurden, gelten folgende Pauschalen
  • für Verheiratete 1.314 €
  • für Ledige 657 €
  • 289 € für jede weitere im Haushalt lebende Person
(BMF-Schreiben v. 23.02.2012 - IV C 5 - S-2353/08/10007)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 28. März 2024

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