CPM Steuerberater News
Finanzielle Unterstützung auch für geistig behinderten Erwachsenen
Laut einem Urteil des BFH, können nach Eintritt der Volljährigkeit in den Haushalt aufgenommene geistig behinderte Person als Pflegekind angesehen werden. Für solche im Haushalt lebende Personen bestehe dann wohl auch Anspruch auf Kindergeld.
Die körperliche Versorgung und die Erziehung spielt bei einem nicht behinderten Volljährigen in der Regel keine entscheidende Rolle mehr. Ein behinderter Volljähriger könne somit nur dann Pflegekind sein, wenn die Behinderung so schwer ist, dass der geistige Zustand des Behinderten dem typischen Entwicklungsstand einer minderjährigen Person entspräche (Urteil v. 09.02.2012, Az. III R 15/09).
Zu den sehr speziellen Regelungen hinsichtlich der Anerkennung eines Kindes, Entstehung der Behinderung usw. stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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