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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (115 Worte)

Verluste aus Vermietung immer steuerlich anerkennbar?

Das FG Hannover gab einer Klage wegen der steuerlichen Anerkennung von mehrjährigen Verlusten aus der privaten Vermietung einer Ferienwohnung statt. Das Gericht unterstellte entgegen der Rechtsprechung des BFH trotz geringfügiger Selbstnutzung das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht.

Laut Niedersächsischem Finanzgericht (FG) bestehe kein Anlass an einer Überschusserzielungsabsicht zu zweifeln, wenn ein Wohnungsvermieter an zwei oder drei Wochen im Jahr sein Ferienwohnung selbst nutzt bzw. diese sich vorbehält oder aber die "Selbstnutzung  auf übliche Leerstandszeiten beschränkt, wenn die tatsächlichen Vermietungstage die ortsüblichen Vermietungstage erreichen oder sogar übertreffen. Nur auf diese Weise könne eine Gleichbehandlung zwischen den Fällen der Vermietung über einen Vermittler mit den Fällen der Vermietung in Eigenregie erreicht werden."

(Quelle: www.lto.de)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Dienstag, 23. April 2024

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