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Werbekalender als Betriebsausgaben
Das FG Schleswig Holstein hat entschieden, dass Betreuer von Kindern, die eine kostenlose Mahlzeit bekommen, diese nicht zu versteuern hätten.
Da auch in Kinderheimen Lohnsteuerprüfungen durchgefüht werden, hat ein Prüfer auf die Nachzahlung von Lohnsteuer bestanden. Dieser erkannte die steuerfreien Mahlzeiten nicht an.
Das FG Schleswig Holstein entschied anders, da es in dem gemeinsamen Ritual zum einen eine familienähnliche Situation erkennen kann und zum anderen sei die Teilnahme an den Mahlzeiten vertragliche Verpflichtungen.
(Finanzgericht Schleswig- Holstein, Pressemitteilung vom 29.3.2012 zum Urteil 5 K 64/11 vom 23.1.2012) cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare
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