CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (66 Worte)
Private Nutzung von betrieblicher Software steuerfrei
Immer mehr Unternehmen spielen Firmensoftware auf die privaten PCs, Tablets oder Smartphones ihrer Angestellten.
Mit dem "9. Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes" ist geregelt, dass der Vorteil aus der privaten Nutzung von betrieblichen System- und Anwendungsprogrammen, die im Betrieb eingesetzt werden, stets steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Dies gilt ab dem 1.1.2012 und für alle noch offenen Steuerfälle rückwirkend ab 2000.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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