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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (116 Worte)

BFH, 10. Dezember 2019, IX R 23/18


Einem Arbeitnehmer wird die Einkommensteuer direkt an der Quelle (bei der Gehaltszahlung) als Lohnsteuer abgezogen.

Auch als Kapitalanleger wird man sofort zur Kasse gebeten: Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag werden direkt vom Kreditinstitut einbehalten.

Bei allen anderen Einkunftsarten setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen entsprechend der voraussichtlichen Jahressteuerschuld fest.

Auch Arbeitnehmer können einen Bescheid erhalten, der sie zu Vorauszahlungen verpflichtet, etwa dann, wenn selbstständige Nebeneinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.

Einkommensteuervorauszahlungen sind vierteljährlich (jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) fällig. Die Vorauszahlungen werden vom Finanzamt durch einen besonderen Vorauszahlungsbescheid festgelegt. In der Regel erhalten Sie diesen Bescheid zusammen mit dem Steuerbescheid. Vorauszahlungen müssen mindestens 200 Euro im Kalenderjahr betragen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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