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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (135 Worte)

Beseitigung der Ungewissheit bei behaupteter Vermietungsabsicht

Fachbücher, Bewerbungskosten, Kosten für den Weg zur Arbeit, Reisekosten, Arbeitskleidung, Telefon oder Computer und Schreibtisch und Co. sind Kosten, die man bei der Einkünfteermittlung ansetzten kann, um seine Steuerlast zu senken.

Zu bedenken ist jedoch: Man muss höhere Kosten haben als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits abdeckt. Dieser liegt für 2010 bei 920 € und ist durch das Steuervereinfachungsgesetz für 2011 auf 1.000 € angehoben worden.

Belege sammeln lohnt sich also. Ganz schnell zeigt sich, dass man über ein Jahr verteilt doch die 1.000 €-Werbungskosten-Grenze knackt. Als Beispiel seien hier die Pendler aufgeführt, die täglich 15 km einfachen Arbeitsweg haben. Hier wurde die Werbungskostenpauschale schon überschritten.

Aufgepasst: Ab 2012 besteht das Wahlrecht zum Ansatz der Pendlerpauschale von 0,30 € bzw. des höheren Preises für öffentliche Verkehrsmittel nur noch für das ganze Jahr und nicht mehr tageweise.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Donnerstag, 25. April 2024

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