CPM Steuerberater News
Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund: die Sperrzeit entfällt
Beendet ein Arbeitnehmer sein bestehendes Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund, so kann die zwölfwöchige Sperrzeit zwischen Arbeitsaufgabe und Beginn auf Anspruch von Arbeitslosengeld entfallen.
Dies entschied das SG Dortmund zu Gunsten einer Schwangeren, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Job in Berlin aufgegeben hatte, um zu dem Kindsvater nach Bochum zu ziehen. Die Arbeitslosigkeit habe sie zwar vorsätzlich herbeigeführt, aber da wichtige Gründe (Probleme in der Schwangerschaft, Sorge um das Wohl für Mutter und Kind) vorlagen, sei eine Sperrzeit nicht anzuwenden. Die Versicherte hatte sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
(SG Dortmund, Urt.v.27.02.2012- S 31 AL 262/08)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare