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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (97 Worte)

Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund: die Sperrzeit entfällt

Beendet ein Arbeitnehmer sein bestehendes Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grund, so kann die zwölfwöchige Sperrzeit zwischen Arbeitsaufgabe und Beginn auf Anspruch von Arbeitslosengeld entfallen.

Dies entschied das SG Dortmund zu Gunsten einer Schwangeren, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Job in Berlin aufgegeben hatte, um zu dem Kindsvater nach Bochum zu ziehen. Die Arbeitslosigkeit habe sie zwar vorsätzlich herbeigeführt, aber da wichtige Gründe (Probleme in der Schwangerschaft, Sorge um das Wohl für Mutter und Kind) vorlagen, sei eine Sperrzeit nicht anzuwenden. Die Versicherte hatte sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

(SG Dortmund, Urt.v.27.02.2012- S 31 AL 262/08)

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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