Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (156 Worte)

Kriterien für und gegen Scheinselbständigkeit

Der Bundesrechnungshof kritisiert die seit dem Jahr 2008 geltende Umsatzsteuerbefreiung für Kreditfabriken. Da die Neuregelung nicht zustande kam und keine weitere Gesetzesinitiative  vorgesehen ist, fehlt die gesetzliche Grundlage, Leistungen von Kreditfabriken von der Steuer auszunehmen. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, hält die Leistungen der Kreditfabriken als unzulässigerweise subventioniert, da sie ohne Gesetzesgrundlage sind. Engels forderte die rückwirkende Anpassung der Regeln.

Kreditinstitute geben aus Kostengründen die Überwachung der Kredite und das damit verbunde Mahnwesen an externe Dienstleister ab, sogennante Kreditfabriken. Diese sind durch fehlende gesetzliche Grundlage von der Umsatzsteuer befreit.

Zwar ist der Beschluss der Finanzbehörden nunmehr aufgehoben. Allerdings soll die Steuerbefreiung noch ein weiteres Jahr gelten.

Hierfür besteht nach  Auffassung des Bundesrechnungshofes keine Rechtsgrundlage.  Die eindeutige Rechtslage gebietet es, die Besteuerung bei den Kreditfabriken umgehend sicherzustellen.

Zudem müsse das Bundesfinanzministerium (BMF) darauf  hinwirken, dass die Umsätze der Kreditfabriken auch für die zurückliegenden Jahre ordnungsgemäß besteuert werden.

http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/sonderberichte/kreditfabriken.pdf Bundesrechnungshof - Pressestelle - 3. April 2012, Pressemitteilung

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 19. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)