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Kriterien für und gegen Scheinselbständigkeit
Der Bundesrechnungshof kritisiert die seit dem Jahr 2008 geltende Umsatzsteuerbefreiung für Kreditfabriken. Da die Neuregelung nicht zustande kam und keine weitere Gesetzesinitiative vorgesehen ist, fehlt die gesetzliche Grundlage, Leistungen von Kreditfabriken von der Steuer auszunehmen. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, hält die Leistungen der Kreditfabriken als unzulässigerweise subventioniert, da sie ohne Gesetzesgrundlage sind. Engels forderte die rückwirkende Anpassung der Regeln.
Kreditinstitute geben aus Kostengründen die Überwachung der Kredite und das damit verbunde Mahnwesen an externe Dienstleister ab, sogennante Kreditfabriken. Diese sind durch fehlende gesetzliche Grundlage von der Umsatzsteuer befreit.
Zwar ist der Beschluss der Finanzbehörden nunmehr aufgehoben. Allerdings soll die Steuerbefreiung noch ein weiteres Jahr gelten.
Hierfür besteht nach Auffassung des Bundesrechnungshofes keine Rechtsgrundlage. Die eindeutige Rechtslage gebietet es, die Besteuerung bei den Kreditfabriken umgehend sicherzustellen.
Zudem müsse das Bundesfinanzministerium (BMF) darauf hinwirken, dass die Umsätze der Kreditfabriken auch für die zurückliegenden Jahre ordnungsgemäß besteuert werden.
http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/sonderberichte/kreditfabriken.pdf Bundesrechnungshof - Pressestelle - 3. April 2012, Pressemitteilung
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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