CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Häusliches Arbeitszimmer - Kein Abzug bei gemischt genutzten Räumen
Theaterbesuch? Kinobesuch? Da jeder Euro für die Kleinen zusammengehalten werden muss und Babysitter auch nicht umsonst arbeiten, können sich manche Eltern diesen kulturellen Luxus gar nicht mehr leisten.
Doch es kann eine Lösung geben.
Für Kinder bis einschießlich des vollendeten 14. Lebensjahres können die Betreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden.
Aber Achtung: Barzahlungen werden nicht akteptiert. Es muss ein Nachweis in Form einer Überweisung, Dauerauftrag oder ähnlichem vorliegen. Die Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden.
Die Kinderbetreuungskosten können zu 2/3 der Aufwendungen und maximal 4000 € pro Kind abgezogen werden.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Stand April 2012
Doch es kann eine Lösung geben.
Für Kinder bis einschießlich des vollendeten 14. Lebensjahres können die Betreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden.
Aber Achtung: Barzahlungen werden nicht akteptiert. Es muss ein Nachweis in Form einer Überweisung, Dauerauftrag oder ähnlichem vorliegen. Die Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden.
Die Kinderbetreuungskosten können zu 2/3 der Aufwendungen und maximal 4000 € pro Kind abgezogen werden.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Stand April 2012
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