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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (369 Worte)

Unterhaltsverpflichtung gegenüber erwachsenen Kindern

weitere mögliche Gehaltsbestandteile
Tantiemen
Die aktuelle Rechtssprechung besagt, dass darauf zu achten ist, dass die Geschäftsführerbezüge im Allgemeinen mindestens zu 75% aus einem festen und höchstens zu 25% aus einem erfolgsabhängigen Teil bestehen dürfen.

Hiervon darf jedoch in Ausnahmefällen wie z.B. in der Gründungsphase der Gesellschaft oder in besonders schwierigen wirtschaftlichen Zeiten oder in schwankungsreichen und risikobehafteten Branchen abgewichen werden (BFH v. 17.2.2003 Az. I R 46/01).

Bei der Berechnung der Tantieme bzw. bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Höhe der Tantieme sind Verlustvorträge der Gesellschaft in die Berechnung grundsätzlich mit einzubeziehen. Dies gilt zumindest, wenn der Geschäftsführer diese vorherigen Verluste mit zu verantworten hat. Die Vereinbarung einer sogenannten Nur-Tantieme ist steuerlich grundsätzlich erlaubt. Ein solcher Ausschluss gilt auch für eine für die Vereinbarung einer Umsatz-Tantieme.

Sachbezüge (Firmenfahrzeuge)
Die private Nutzung eines Firmen-Pkws durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) stellt für diesen grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar, der bei der Gesellschaft entweder als Lohnbestandteil oder aber als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden kann.

Dies gilt auch für die private Nutzung des Firmen Pkw durch eine dem GGF nahestehende Person (z.B. Ehefrau oder Kind), so der BFH, wenn die Nutzung nicht ausdrücklich vertraglich geregelt wurde (Urteil des BFH v. 23.2.2005 Az. I R 70/04).

Nicht ausreichend für eine ausdrückliche, vertragliche Regelung mit dem GGF ist es insoweit laut BFH, wenn lediglich eine Nutzung für dienstliche Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorgesehen ist aber eine sonstige Privatnutzung mangels ausdrücklichem Verbot offengehalten ist (Urteil v. 23.2.2005 Az. I R 70/04). Hier hilft gemäß BFH auch kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, in dem keine Privatfahrten dargestellt werden, da es an einer im Voraus geregelten, klaren und eindeutigen Vereinabarung über die Privatnutzung des Pkw fehle.

Die Bewertung einer sodann vorliegenden verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Gesellschaft erfolgt gemäß BFH ausschließlich durch Fremdvergleich; nicht nur durch die 1%-Regelung. So geschieht dies regelmäßig durch den gemeinen Wert unter Einbeziehung eines angemessenen Gewinnaufschlags.

Sachbezüge (Wohnung)
Ebenfalls kann die günstige Vermietung einer Wohnung einer Kapitalgesellschaft an den GGF eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.

Hierfür hat der BFH (Urteil vom 17.11.2004 Az. I R 56/03) diverse  Kriterien entwickelt. Z.B.:
  • Die angemessene anzusetzende Miete bemisst sich regelmäßig nach den Grundsätzen der Kostenmiete zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags.
  • Es ist die Frage zu klären, ob eine Kapitalgesellschaft ein Verlustgeschäft im eigenen Gewinninteresse oder im Interesse der Gesellschafter durchführt.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Kommentare

Gäste - Rosy

(webseite) am Freitag, 16. November 2012 19:13

Es wäre amüsant, wenn man über die Unterhaltsverpflichtung das Alter der Kinder auch fürs Filesharing sehr hoch ansetzen könnte.

Es wäre amüsant, wenn man über die Unterhaltsverpflichtung das Alter der Kinder auch fürs Filesharing sehr hoch ansetzen könnte.

Gäste - cpm

am Samstag, 17. November 2012 10:36

... dann aber in Koppelung mit der Nachweispflicht über die Belehrung über das Verbot des Filesharings - "Protokoll über die Belehrung meines 56-järigen Sohnes"...

... dann aber in Koppelung mit der Nachweispflicht über die Belehrung über das Verbot des Filesharings - "Protokoll über die Belehrung meines 56-järigen Sohnes"...
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