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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (108 Worte)

Änderung der USt-Vorschriften

Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, die geltenden Vorschriften für die Anwendung der ermäßigten Umsatzsteuer-Sätze (7%) auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern.

Die zur Zeit in Deutschland maßgebenden Vorschriften seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar.

In Deutschland wird momentan auf alle Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz angewendet.

Die Umsatzsteuer-Vorschriften der Europäischen Union enthalten demgegenüber jedoch ein Verzeichnis aller Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden darf - Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sind nicht aufgeführt.

Da das EU-Recht von den Mitgliedstaaten eng auszulegen ist und strikt angewendet werden muss, ist auf entsprechende Lieferungen der normale Umsatzsteuersatz (19%) anzuwenden.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Dienstag, 16. April 2024

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