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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (241 Worte)

Lohnzahlung durch Dritte

Allgemeines

Die Bestimmung der richtigen und angemessenen Höhe des Gehaltes eines Geschäftsführers führt immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der Gesellschaft ist.

Das Problem: der Geschäftsführer kann die Höhe seines Gehaltes selbst bestimmen. Das birgt die Gefahr der Willkürlichkeit der Höhe nach.

Das Finanzamt sieht bei zu hohen und ungerechtfertigten Zahlungen und sonstigen Zusagen bzw. Vergünstigungen eine Gewinnverlagerung von der Gesellschaft weg zum Gesellschafter. Diese Verlagerungen dürfen den Gewinn der Gesellschaft aber nicht mindern, denn sie sind Gewinnausschüttungen. Unter dem Deckmantel eines Gehaltes wären diese Zahlungen aber Betriebsausgaben, die den Gewinn der Gesellschaft reduzieren. Hier liegt hohes Konfliktpotential.

Das Gehalt würde zwar auch beim Geschäftsführer einkommenversteuert werden, aber durch den Charakter als Betriebsausgabe, spart die Gesellschaft durch Zahlung eines Gehaltes Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Stellt also das Finanzamt eine ungerechtfertigt hohe Gehaltszahlung an den Gesellschafter-Geschäftsführer fest, qualifiziert es den ungerechtfertigten Teil der Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung und nicht als Betriebsausgabe. Eine Korrektur der Einkommensermittlung bei der Gesellschaft und ebenso beim Geschäftsführer ist das Ergebnis.

Die Folge: der Gewinn der Gesellschaft erhöht sich um den ungerechtfertigten Gehaltsteil und es fällt eine höhere Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Das Gehalt des Geschäftsführers verringert sich um diesen Gehaltsteil; der Geschäftsführer erhält statt dessen den entsprechenden Betrag als Gewinnausschüttung zugerechnet und versteuert diesen als Kapitalertrag. Dies kann die steuerlichen Überlegungen komplett durcheinander werfen.

Diese Problematik bedarf also einer gründlichen Kalkulation um teure Überraschungen vom Finanzamt zu vermeiden. Ich helfe Ihnen gern.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 29. März 2024

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