CPM Steuerberater News
erstmalige Berufsausbildung und Erststudium doch abzugsfähig?
Die verbilligte Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses gilt zukünftig bereits als voll entgeltlich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt.
Eine über diesem Betrag liegende Miete berechtigt somit insgesamt zum vollen Werbungskostenabzug.
Beträgt bei einer verbilligten Vermietung die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, sind die Werbungskosten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen, ohne Prüfung einer Totalüberschussprognose.
Die bislang vorgenommene Überschussprognoserechnung entfällt dadurch komplett.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare