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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (61 Worte)

1%-Regelung bei privater Kfz-Nutzung

Der Pauschbetrag für Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit bei einer aktiven Beschäftigung erhöht sich von € 920 auf € 1.000 pro Jahr.

Die Erhöhung trat bereits für das Jahr 2011 in Kraft. Dabei wurde der Betrag rückwirkend berücksichtigt und zwar erstmals im Monat Dezember 2011.

Der Pauschbetrag für Versorgungsbezüge in Höhe von € 102 wurde nicht angepasst.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 29. März 2024

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