CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (73 Worte)
BFH, 10.10.2012, VIII R 56/10
Die verbilligte Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses gilt zukünftig bereits als voll entgeltlich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt.
Eine über diesem Betrag liegende Miete berechtigt somit insgesamt zum vollen Werbungskostenabzug.
Beträgt bei einer verbilligten Vermietung die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, sind die Werbungskosten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen, ohne Prüfung einer Totalüberschussprognose.
Die bislang vorgenommene Überschussprognoserechnung entfällt dadurch komplett.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Eine über diesem Betrag liegende Miete berechtigt somit insgesamt zum vollen Werbungskostenabzug.
Beträgt bei einer verbilligten Vermietung die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, sind die Werbungskosten in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen, ohne Prüfung einer Totalüberschussprognose.
Die bislang vorgenommene Überschussprognoserechnung entfällt dadurch komplett.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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