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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (125 Worte)

BFH, 26.07.2017, II R 33/15

Teil 1: Verlagerung der Einkünfe auf einen Ehegatten

Die Wegverlagerung von Einkünften eines Ehegatten auf den anderen dient dazu, die Einkünfte steuergünstiger zu verteilen.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wenn Ehegatten die getrennte Veranlagung wählen, oder ein Ehepartner gewerbesteuerpflichtig ist und der andere nicht.

Ergebnis kann hier regelmäßig eine Steuerersparnis durch Ausnutzung der Steuerprogression bei der Einkommensteuer oder die Vermeidung der Gewerbesteuer sein.

Eine getrennte Veranlagung erreicht in diesen Fällen oft auch eine bessere Ausnutzung der Vorsorgeaufwendungen oder der angefallenen Aufwendungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen.

Ähnliche Möglichkeiten wie bei der getrennten Veranlagung von Ehepartnern bieten sich bei Partnern in eheähnlichen Gemeinschaften oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Welche Chancen sich hier bieten erläutere ich gern in einem persönlichen Gespräch.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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