CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Spenden
Zukünftig können Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen, auch wenn sie bereits vor der Errichtung eines Spendenkontos dem Spendenempfänger zugehen oder zu denen ein nicht steuerbegünstigter Spendensammler aufgerufen hatte und von diesem aber an den endgültigen Spendenempfänger weitergeleitet wurden, als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
cpm - Steuerberater Claas Peter Müller, Hamburg
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