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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (99 Worte)

Die wichtigsten aktuellen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen

Durch Artikel 23 des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 07.12.2011 (BGBl I S. 2592) wird § 3 a Abs. 8 Satz 1 UStG geändert.

Der Leistungsort bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen hat sich geändert. Dies gilt für Leistungen an Unternehmen und an vollständig oder zum Teil unternehmerisch tätige juristische Personen mit USt-ID-Nr. In diesen Fällen ist der Leistungsort abweichend von § 3a Abs. 2 UStG im Drittland, wenn die Leistung dort ausschließlich genutzt oder ausgewertet wird.

Die Regelung trat mit Wirkung vom 1.7.2011 in Kraft.

Ein interessanter Artikel von haufe online

http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1327392589.3&portal=HSO&d_start:int=0
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
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Donnerstag, 18. April 2024

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