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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (318 Worte)

Elterngeld - richtig organisiert!

In den vergangenen Beiträgen habe ich versucht, kurz einige Stolpersteine darzustellen und darzulegen, wie man sie vermeiden kann.

Doch nicht nur die aus fehlerhafter Buchhaltung und falscher steuerlicher Beratung entstehenden Steuernachzahlungen stellen ein vielleicht genickbrechendes Problem das, sondern auch die strafrechtliche Seite, die hieraus resultiert.

Die oft gehörte, leichtfertige Aussage: "... na dann zahl´ ich eben nach...", mag für die Steuern zutreffen, aber damit ist es ärgerlicher Weise nicht immer getan.

Die Abgabenordnung besagt (einfach dargestellt), dass eine Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung bereits dann vorliegt, wenn Steuern zu wenig oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Die Betriebsprüfer der Finanzämter sind ebenfalls angewiesen, zu geringe Steuerfestsetzungen schneller und auch schon bei geringeren Abweichungen an die Buß- und Strafsachenstellen zu melden.

Kennen Sie die Konsequenzen einer Steuerverkürzung? Ich befürchte, dass es vielen Unternehmern überhaupt nicht bewusst ist, welche rechtlichen Konsequenzen neben den finanziellen Konsequenzen entstehen. Denn neben der Aufdeckung einer Steuerverkürzung bzw. -hinterziehung und der Festsetzung von höheren Steuern, kommen unter Umständen auch schwerwiegende strafrechtlichen Folgen auf die Steuersünder zu. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig sehr gut steuerlich beraten zu lassen.

Neben den Steuernachzahlung kommt es regelmäßig zusätzlich zu Festsetzungen von Zinsen. Die Höhe der Zinsen darf nicht unterschätzt werden. Bedenken Sie, dass eine Betriebsprüfung oft Jahre beinhaltet, die 4 bis 5 Jahre in der Vergangenheit liegen. Steuerrückstände werden monatlich mit 0,5% verzinst. D.h. jährlich mit 6%. Somit verzinsen wir Steuern 5 Jahre lang. Das macht dann fast 1/3 der eigentlichen Steuerlast aus.

In immer häufigeren Fällen kam es in den letzten Jahren zur Einleitung von Strafverfahren. Kommt es hier zu Verurteilungen, drohen Geld- und sogar Haftstrafen.

Sollten sich Prüfungen wiederholen, in denen Steuerverkürzungen oder -hinterziehungen festgestellt werden, wird das Finanzamt zusätzliche Maßnahmen einleiten, die die Richtigkeit der Erklärungen und Anmeldungen überwachen und sicherstellen. So finden unangemeldete Prüfungen statt wie Umsatzsteuernachschauen (unangemeldete Einsichtnahmen in die steuerlichen Unterlagen zur Überprüfung der Umsatzsteuer).

Dies wird in immer kürzeren Abständen erfolgen bis hin zu möglichen Gewerbeuntersagungsverfahren.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Donnerstag, 18. April 2024

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