CPM Steuerberater News
Private Pkw-Nutzung: 1% Regelung rechtmäßig?
- Fahrtenbuchmethode
- 1%-Regelung
Also: Das Fahrzeug kosten neu 60.000€, pro Monat 1%, also 12% pro Jahr ergibt 7.200€ privater Anteil, der der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer unterworfen wird.
Umstritten ist aber nun, ob der Bruttolistenpreis ein geeigneter Maßstab für die Besteuerung darstellt. Die Zweifel kommen auf, da sehr viele Händler riesige Rabatte gewähren, um die Neuwagen auf den Markt zu bekommen. D.h., dass kaum ein Fahrzeug mit dem regulären Neupreis auf dem Markt ist (BFH AZ VI R 51/11). Dem Bundesfinanzhof ist somit jetzt die Frage vorgelegt worden, ob der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die Privatanteilsbesteuerung überhaupt zulässig ist. Und ob dadurch die Besteuerung des privaten Anteils zu einer zu unangemessen hohen Besteuerung führt.
Bis zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofes empfehle ich daher meinen Mandanten, die betroffenen Steuerbescheide offen zu halten und beantrage daher gleichzeitig regelmäßig ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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