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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (48 Worte)

BFH, 10.12.2014, I R 65/13

Alle Eltern, die für ihr volljähriges Kind in 2011 kein Kindergeld mehr bekommen hatten, weil die Ausbildungsvergütung den bisherigen Grenzbetrag von 8.004 € überschritten hatte, sollten nunmehr für 2012 das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse neu beantragen.

Nachfolgend ein interessanter Artikel von Haufe

http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1326978360.42&portal=HSO&d_start:int=4
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Dienstag, 23. April 2024

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