Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (292 Worte)

Abgeltungssteuer ab 2012

Auch das Jahr 2012 bringt wieder durch ein Steuervereinfachungsgesetz (diesmal aus 2011) zahlreiche steuerliche Neuerungen bzw. Veränderungen mit sich.

Die wesentlichsten und interessantesten Änderungen, die ab 2012 gelten, werde ich in den kommenden Wochen an dieser Stelle darstellen.

Beginnen werde ich mit der Abgeltungsteuer.
Weil A wie Anfang und Steuer wie Steuerberater Claas-Peter Müller...

Die Abgeltungssteuer besagt, dass manche Kapitalerträge pauschal mit 25% Einkommensteuer (zzgl. Soli und evtl. Kirchensteuer) besteuert werden. Die Steuer wird von den Kreditinstituten gleich einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ab diesem Zeitpunkt interessieren sie niemanden mehr in einer Steuererklärung, da sie pauschal besteuert wurden.

Die Abgeltungssteuer für manche Kapitalerträge, die ja erst in 2009 in Deutschland eingeführt wurde, erfährt nach 2 Jahre seit Einführung demnach die erste Überarbeitung.

Neu: Die per Abgeltungssteuer besteuerten Kapitalerträge werden zukünftig nicht mehr in die Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung einbezogen. Das heißt, dass diese Kapitalerträge nicht mehr das Einkommen erhöhen, das für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen eine Rolle spielt.

Ebenso werden die per Abgeltungssteuer besteuerten Kapitalerträge nicht mehr beim Ausbildungsfreibetrag und für die Berechnung des Spendenabzugsvolumens einbezogen. Für die Festlegung der Unterhaltsleistungen gehören die Kapitalerträge allerdings zu den sonstigen Bezügen.

Welche Nachteile diese Regelungen unter Umständen in sich birgen, bzw. wie Sie Vorteile zukünftig genießen können, erkläre ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Werden Kapitallebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, gekündigt, verkauft oder ausgezahlt, unterliegt die Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und dem Auszahlungsbetrag nur zur Hälfte der individuellen Einkommensteuer. Also nicht der Abgeltungssteuer! Das gilt allerdings nur, wenn:

  • die Laufzeit mindestens 12 Jahre geträgt,
  • der Versicherte das 62. Lebensjahrvollendet hat (wenn Vertragsabschluss ab 01.01.2012, bei Vertragsabschluss bis 31.12.12011 gilt das 60. Lebensjahr)

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, findet eine individuelle Besteuerung zu 100% statt.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 29. März 2024

Sicherheitscode (Captcha)