CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (193 Worte)
Schuldzinsenabzug - BFH, 03. Dezember 2019, X R 6/18
Durch eine gesetzliche Neuregelung für ab 2012 entfällt die bisher im Einkommensteuergesetz geregelte Einkünfte- und Bezügegrenze. Hiernach durften Kinder, damit sie bei den Eltern als Kinder steuerlich berücksicht werden durften, bestimmte Einkunfts- und Bezügegrenzen nicht überschreiten - also kein bestimmtes eigenes Einkommen besitzen.
Für die steuerliche Berücksichtigung eines volljährigen Kindes sind nunmehr ab 2012 dessen eigene Einkünfte und Bezüge unbeachtlich. Die Einkommensgrenze von 8.004 €uro pro Kalenderjahr für das Kind wird abgeschafft
Was ändert sich:- Ein volljähriges Kind wird nunmehr grundsätzlich bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums voll berücksichtigt.
- Ein Kind wird darüber hinaus nur noch berücksichtigt, wenn es folgende Grundtatbestände des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 EStG erfüllt:
- Kind ist noch nicht 25 Jahre alt
- Kind befindet sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen oder Wehr-/Zivildienst
- Kind kann keine Ausbildung beginnen wegen mangelndem Ausbildungsplatz
- Kind leistet freiwilliges soziales Jahr (Punkte nur kurz angerissen, bei Fragen helfe ich gern)
- Diese Regelung gilt nicht für Kinde bis 21 Jahre, die bei einer Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind und für behinderte Kinder.
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/061__a,property=publicationFile.pdf Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
Stay Informed
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare