Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (152 Worte)

Bescheinigung über Ausbildungssuche

Bescheinigung über Ausbildungssuche als Nachweis für ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz

BFH, Urteil III R 30/08 vom 22.09.2011

Leitsatz

  1. Einer von der Agentur für Arbeit für den Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung über Anrechnungszeiten der Ausbildungssuche im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI kommt als öffentlicher Urkunde gemäß § 418 ZPO hinsichtlich des darin vermerkten Tages der Anmeldung des Ausbildungssuchenden bei der Berufsberatung ein besonderer Beweiswert zu, der gegebenenfalls aber widerlegt werden kann gemäß § 418 Abs. 2 ZPO.
  2. Werden dem Rentenversicherungsträger mit der Meldung nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI Zeiten der Ausbildungssuche pauschal bis zum 30. September eines Berichtsjahres bescheinigt, dient die Meldung im Bereich des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG grundsätzlich nur für drei Monate ab dem Tag der Anmeldung bei der Berufsberatung als Nachweis für das ernsthafte Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz.
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 29. März 2024

Sicherheitscode (Captcha)