Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (210 Worte)

Dreiecksverhältnisse - BFH, 13. Juni 2018, I R 94/15

Es ist laut Verfassung nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen (BFH, Urteil v. 15.9.2011 - VI R 6/09; veröffentlicht am 2.11.2011).

Nach § 3b Abs. 1 EStG in in 2005 geltenden Fassung sind gewährte Zuschläge steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Streitig ist, ob Gefahrenzuschläge zum Lohn von Verfassungs wegen wie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit von der Einkommensteuer zu befreien sind.

Der BFH führte aus: § 3b Abs. 1 EStG begründet selbst keinen Rechtsanspruch, dass die vom Kläger bezogenen Zuschläge für dessen Tätigkeit im Bombenentschärf- und Kampfmittelräumdienst steuerfrei zu gewähren sind. Zutreffend hat das Finanzgericht entschieden, dass § 3b EStG auch in verfassungskonformer Auslegung keine Steuerbefreiung zu Gunsten des Klägers begründet. Denn nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm erfasst die Begünstigung ausschließlich Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Der Gesetzgeber sei nicht von Verfassungs wegen aus Gründen der Gleichbehandlung verpflichtet, die bezogenen Gefahrenzuschläge steuerfrei zu stellen. Denn trotz des unzureichend erkennbaren einkommensteuerrechtlichen Entlastungsgrundes des § 3b EStG gründet diese Norm ersichtlich nicht auf dem Subventionszweck, sämtliche gemeindienlichen, für die Gesellschaft nützlichen Tätigkeiten, die auf die Erzielung von Einkünften gerichtet sind, von der Einkommensteuer zu befreien.

Quelle: BFH online, NWB online 02.11.2011
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 29. März 2024

Sicherheitscode (Captcha)