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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (116 Worte)

Outsourcing: Wo befindet sich regelmäßige Arbeitsstätte?

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt die Besteuerung von Firmenwagen nach der sogenannten 1%-Regelung vom Bundesfinanzhof (BFH) überprüfen.

Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzt, muss diesen finanziellen Vorteil versteuern. Dieser geldwerte Vorteil kann entweder mit der Fahrtenbuchmethode oder pauschal nach der 1%-Methode ermittelt werden. Basis für die Berechnung mit der 1%-Regelung ist der Bruttolistenneupreis des entsprechenden Fahrzeugs. Oft liegen die von den Kfz-Herstellern angegebenen Bruttolistenpreise deutlich über den handelsüblichen Verkehrspreisen. Durch den Ansatz des höheren Bruttolistenpreises muss nunmehr der Steuerzahler auch einen höheren geldwerten Vorteil versteuern. Mit diesem Musterverfahren lässt der BdSt jetzt prüfen, ob die 1%-Regelung mit dem Bruttolistenneupreises rechtmäßig ist.

Das Verfahren ist beim BFH unter dem Az. VI R 51/11 anhängig.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung v. 24.10.2011
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Donnerstag, 25. April 2024

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