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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (239 Worte)

Anrufungsauskunft, § 42e EStG

Anteilige Wohnungskosten sind keine Betriebsausgaben, wenn objektive Kriterien für eine Aufteilung der privaten bzw. beruflichen Nutzung des Raumes fehlen (FG Hamburg, Urteil v. 8.6.2011 - 6 K 121/10).

Betriebsausgaben sind dann durch den Betrieb veranlasst, wenn sie mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind (BFH, Beschluss v. 21.9.2009 - GrS 1/06).

Der Kläger ist selbständiger Unternehmensberater. Seine Arbeiten erledigt er von seinem Wohnzimmer aus. Hierfür nutzte er den Essbereich der Wohnung einschließlich des Esstisches. Daneben nutzte er einen kleineren Bereich des Wohnzimmers für seinen PC und einen Drucker. Er begehrte die Berücksichtigung des beruflichen Anteils der Mietkosten - aufgeteilt nach Quadratmetern - als Betriebsausgaben.

Die Richter führten aus: Bei den anteiligen Mietkosten handelt es sich um steuerlich nicht zu berücksichtigende Kosten der privaten Lebensführung, da die betrieblichen und privaten Veranlassungsbeiträge so stark ineinander greifen, dass eine Trennung unmöglich ist. Vorliegend fehlt es an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung der vom Kläger (anteilig) für den streitigen Raum geleisteten Mietzahlungen. Die vorgenommene Aufteilung nach Quadratmetern gibt die Nutzungsverhältnisse nicht zutreffend wieder. In Bezug auf die betriebliche Nutzungsfläche liegt eine gemischte Nutzung vor. Zusätzlich zu der flächenmäßigen Aufteilung des Raumes wäre demnach auch eine zeitliche Komponente bezüglich der jeweiligen Nutzung der Fläche zu berücksichtigen gewesen. Hierfür fehlt es jedoch an einem klar erkennbaren, nachvollziehbaren Maßstab, sodass eine sachgerechte, objektiv nachvollziehbare Aufteilung der Kosten in einen betrieblichen und einen privaten Anteil nicht möglich ist.

Quelle NWB online 19.10.2011

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Freitag, 19. April 2024

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