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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (184 Worte)

Private Pkw-Nutzung für Dienstfahrten

Für die dienstlichen Fahrten mit dem privaten Pkw können Steuerpflichtige nur € 0,30 je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst können hingegen bis zu € 0,35 steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie mit ihrem privaten Pkw im Auftrag ihres Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes unterwegs sind. Hiergegen ist jetzt ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 1008/11) anhängig.

Alle betroffenen Steuerzahler können von diesem Verfahren profitieren.

Wichtig ist: 1. Den höheren Kilometersatz für dienstliche Fahrten in seiner Steuererklärung geltend machen. 2. Den Steuerbescheid dann mit einem Einspruch offen halten. 3. Auf einen günstigen Ausgang des Verfahrens hoffen und eine Steuererstattung erhalten.

Dies gilt auch für Selbstständige, die ihren Pkw im Privatvermögen halten. Auch sie können für dienstliche Fahrten den höheren Kilometersatz ansetzen und vorsorglich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Die Einspruchsbegründung sollte einen Verweis auf das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht enthalten. Ebenfalls sollte ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

Durch den belegten Nachweis höherer Kosten je Kilometer können bereits jetzt Kosten von über € 0,30  je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie mich an.

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Donnerstag, 25. April 2024

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