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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Weihnachtsfeier

Das FG Rheinland-Pfalz hat aktuell zur Frage der Angemessenheit von Betriebsausgaben Stellung genommen. Im Urteilsfall ging es um die Anerkennung eines Luxus-Handys als Betriebsausgaben.

Bei Beantwortung der Frage, ob Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind, muss – unter Beachtung der gesetzlichen Regelung des Einkommensteuergesetzes – auf die Anschauung breitester Bevölkerungskreise abgestellt werden. Aus deren Sicht ist nicht nachvollziehbar, warum ein Zahnarzt ein Luxushandy (5.200 €)  zur Sicherstellung seiner Erreichbarkeit erwerben muss, wo er dies auch zu einem wesentlich geringeren Preis erreichen könne.

Eine betriebliche Veranlassung zur Anschaffung des Handys ist wegen der zahnärztlichen Bereitschaftsdienste zwar unbestritten. Für die beruflichte Tätigkeit des Zahnarztes reicht es allerdings aus, wenn er seine Erreichbarkeit an den 2-3 Bereitschaftswochenenden durch ein gewöhnliches Mobilfunkgerät sicher stellt.

Dass sich der Zahnarzt zum Erwerb eines handgefertigten hochwertigen Telefons eines Luxusherstellers mit über die bloße Funktionsfähigkeit als Telefon hinausgehenden Eigenschaften entschieden hat, ist nicht allein durch betriebliche Notwendigkeiten zu erklären. Die Aufwendungen sind auch unangemessen. Sie berühren so stark die Lebensführung des Zahnarztes, dass die betriebliche Veranlassung dabei vollständig zurück tritt.

Auch dem Argument des Klägers, die gesamte Ausstattung der Praxis sei sehr hochwertig, so dass das Handy nicht als unangemessen herausstechen würde, folgte das Gericht nicht. Das Mobiltelefon entfaltet keinen Beitrag zur Behandlung, es wird auch nicht im Vorfeld der Behandlung sichtbar.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.7.2011, 6 K 2137/10), haufe online 04.08.2011
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Dienstag, 16. April 2024

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